U
Umzug
Bei einem Umzug kann das Jobcenter die Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und die Mietkaution für Sie übernehmen. Dazu müssen Sie aber vor Vertragsabschluss mit einem neuen Mieter die Zusicherung des kommunalen Trägers einholen, dass er die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernimmt. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind. Entsprechende Zahlungen können auch direkt an den Vermieter oder an einen anderen Empfangsberechtigten gehen, wenn die vorgesehene Verwendung anders nicht sichergestellt ist.
Unterkunft und Heizung
Angemessene Unterkunftskosten und Heizkosten kann das Jobcenter in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernehmen. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich zum Beispiel nach der Zahl der Familienangehörigen und dem Alter, der Zahl der Wohnräume, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes. Ein Umzug kommt nur dann in Betracht, wenn die Wohnung unangemessen groß und die Aufwendungen unangemessen hoch sind. Umzüge in kleinere oder billigere Wohnungen wird es deshalb - wenn überhaupt - nur in Einzelfällen geben.








