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Leistungen
Als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es Sachleistungen, Dienstleistungen wie Information, Beratung und Unterstützung durch einen Ansprechpartner aus dem Jobcenter und Geldleistungen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit eingliedern und seinen Lebensunterhalt inklusive der in seiner Bedarfgemeinschaft lebenden Personen sichern sollen.
Wichtigste Leistungen bei der Arbeitssuche sind Vermittlung und Beratung, durchgehende Einzelfallbetreuung (Fallmanagement), Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen, Teilnahme an Trainingsmaßnahmen, Hilfen zur Mobilität, Förderung der beruflichen Weiterbildung und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen und Vermittlungsgutscheine.
Es gibt aber auch Leistungen, die beim Einsteig ins Berufsleben helfen sollen: Beispielsweise die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldner- und Suchtberatung, die psychosoziale Betreuung, Einstiegsgeld bei Arbeitsaufnahme oder Selbständigkeit und Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Auf die zuletzt genannten Beispiele besteht kein Rechtsanspruch.
Leistungsanspruch
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zusätzlich die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können. Leistungen können auch Personen wie beispielsweise Angehörige bekommen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben. Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung wie zum Beispiel einem Krankenhaus untergebracht sind. Auch Auszubildende, Schüler und Studenten bekommen in der Regel keine Leistungen.
Leistungsdauer
Arbeitslosengeld II wird zeitlich unbegrenzt geleistet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen wie die Hilfebedürftigkeit dauerhaft gegeben sind. Um diese Hilfebedürftigkeit überprüfen zu können, werden die Leistungen aber nur für jeweils sechs Monate bewilligt. Sollte schon bei Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeld II erkennbar sein, dass die Hilfebedürftigkeit nur von kurzer Dauer ist, wird der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich.
Leistungsmissbrauch
Leistungsmissbrauch wird unter anderem mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung - auch in übergreifender Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Trägern - aufgedeckt, mit Nachdruck verfolgt und geahndet, um die Gemeinschaft der Steuerzahler zu schützen.
