Fördermöglichkeiten


Wir bieten Ihnen neben der Vermittlung auch Hilfen zur gezielten Qualifizierung und Förderung der Arbeitssuchenden sowie Eingliederungsleistungen für den Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nur dann in Anspruch nehmen können, wenn die Antragstellung vor Vertragsabschluss und vor Aufnahme der Beschäftigung/Qualifizierung erfolgt.

Die Förderungsmöglichkeiten im Einzelnen sind:

Eingliederungszuschuss

Die Rhein-Main Jobcenter GmbH kann Arbeitgebern für förderungsbedürftige Arbeitnehmer Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewähren um Minderleistungen auszugleichen. Der Eingliederungszuschuss ist eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung. Die Rhein-Main Jobcenter GmbH entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen, wie hoch und wie lange der Zuschuss gewährt werden kann.

Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit eines speziellen Eingliederungszuschusses als Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Weiterhin gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Aufstockung des Zuschusses im Rahmen eines Sonderprojektes der hessischen Landesregierung.

Für Fragen und weitere Informationen zu dem speziellen Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte wenden Sie sich bitte an die Servicenummer oder die E-Mail Adresse des Jobcenters Ost:

Servicenummer: 069 | 21 71 34 93
E-Mail: RMJ-Frankfurt-Main.Ost@arge-sgb2.de