Antragsteller

Vermittlungshemmnisse beseitigen


Sofern bei ihnen (soziale) Vermittlungshemmnisse vorliegen, die eine Eingliederung in das Erwerbsleben erschweren oder verhindern, können wir Sie hierzu beraten und dabei unterstützen, ihre Vermittlungshemmnisse zu beseitigen.

Ihr Persönlicher Ansprechpartner (PAP) wird Sie offen auf die Vermittlungshemmnisse ansprechen und Ihnen durch Beratung und Verweis auf konkrete Ansprechpartner bei der Überwindung Ihrer Vermittlungshemmnisse behilflich sein.

Damit Sie sich vorstellen können, um welche Vermittlungshemmnisse es sich handeln kann, bieten wir Ihnen nachfolgend kurze Informationen zu einigen Themen.

Fehlen einer Kinderbetreuung/Betreuungsmöglichkeiten minderjähriger Kinder

Die erforderliche Betreuung minderjähriger Kinder kann sowohl für Alleinerziehende als auch für Familien den Weg zurück ins Arbeitsleben verhindern. Wir können Sie beraten, wie Sie durch geeignete Betreuungsangebote für Vermittlungen zumindest in Teilzeitbeschäftigungen wieder zur Verfügung stehen.


Überschuldung/Schuldnerberatung

Der Kreislauf zwischen Schulden, Vollstreckungsmaßnahmen und anschließender Arbeitslosigkeit kann oft ohne professionelle Hilfe nicht durchbrochen werden. Lohnpfändungen sind vielfach ein Ausschlusskriterium für die Vermittlung in Arbeit. Wir helfen Ihnen dabei, Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle zu bekommen, damit Sie dort an der Beseitigung Ihrer Probleme mitarbeiten können.


Probleme mit Kindererziehung/Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Sozialamt

Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, können Sie sich an das zuständige Jugend- und Sozialamt wenden, um sich dort beraten zu lassen. Ihr Persönlicher Ansprechpartner wird mit den dortigen Mitarbeitern Kontakt aufnehmen, sollte es durch erforderliche Hilfen zu Schwierigkeiten bei der Vermittlung in Arbeit kommen. Wir werden hierbei jeweils Ihre Situation angemessen berücksichtigen.


Häusliche Pflege von Angehörigen

Sofern Sie durch die häusliche Pflege von Angehörigen daran gehindert sind, eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen, besprechen Sie ihre Situation mit Ihrem Persönlichen Ansprechpartner. Wir werden mit Ihnen zusammen versuchen herauszufinden, ob wir Ihnen eine professionelle Unterstützung anbieten können.


Suchterkrankungen/Suchtberatung

Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen oder anderen Suchtstoffen beeinträchtigt in erheblichem Maße die Arbeitsfähigkeit und führt in vielen Fällen zur Arbeitslosigkeit. Eine Abhängigkeit verhindert oft auch eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Auf unserer Vermittlung hin, können Sie sich mit Hilfe von Drogen- und Suchtberatungsstellen um die Beseitigung Ihres Drogenproblems bemühen.


Psychische Erkrankungen/psychosoziale Betreuung

Psychische Erkrankungen stehen vielfach einer Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt entgegen, da die davon Betroffenen den Anforderungen des Arbeitsmarktes vorübergehend oder längerfristig nur eingeschränkt genügen werden. Ihr Persönlicher Ansprechpartner kann mit Ihnen Wege zu professionellen Hilfeangeboten besprechen, die Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Krankheit helfen.