Leistungen
Erwerbsfähige, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, bedürftig sind und keine oder keine ausreichende vorrangige Leistung erhalten, können Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen. Es können zum einen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zum anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erbracht werden. Informationen zu den Leistungen der Eingliederung erhalten Sie über den Punkt Förderung.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen eine finanzielle Hilfe dar, die Ihren Lebensunterhalt sichern soll. Diese Leistung wird in Form von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und eines eventuellen Mehrbedarfs gezahlt. Das Arbeitslosengeld II ist eine Leistung, die allein aus Steuermitteln finanziert wird. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Umfang und Bestandteile der Leistung
Hilfebedürftige und deren Angehörige erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes eine monatliche Regelleistung. Weiterhin werden die Kosten für die Wohnungsmiete und die Heizung gezahlt. Eine Übersicht der für den Raum Frankfurt am Main angemessenen Grundmiete kann im rechten Menübereich aufgerufen werden.
Bestandteil der Regelleistung sind auch Zahlungen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Für die Berechnung der Höhe der Leistung, wird Ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt und angerechnet.








