17. Februar 2010 - Ausländische Haushaltshilfen für Haushalte mit Pflegebedürftigen
Viele Menschen sind mit der Haushaltsführung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern auf Dauer überfordert, möchten aber keine Heimunterbringung für Ihre Angehörigen.
Immer häufiger erreicht deshalb die Agentur für Arbeit Frankfurt auch die Nachfrage nach Haushaltshilfen aus dem Ausland. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf der Grundlage des geltenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts mit verschiedenen Arbeitsverwaltungen der Europäischen Union die Vermittlung von Haushaltshilfen in private Haushalte mit Pflegebedürftigen vereinbart. Danach können ausländische Arbeitnehmer aus bestimmten Ländern für eine bis zu dreijährige versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung als Haushaltshilfe in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden.
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Der Arbeitgeber (in diesem Fall der Familienangehörige, der die Haushaltshilfe anfordert) füllt den Vordruck Einstellungszusage/Arbeitsvertrag (EZ/AV) aus und gibt diesen bei der örtlichen Agentur für Arbeit ab. Er kann in dem Vordruck eine konkrete Person benennen (namentliche Anforderung) oder aber die anonyme Anforderung in Anspruch nehmen. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und ob bevorrechtigte Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, leitet sie die EZ/AV an die „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) in Bonn weiter. Dort wird die Anfrage erfasst und an die Partnerverwaltung des entsprechenden Landes per Kurier gesandt. Die ZAV informiert hierüber auch den Arbeitgeber. Sofern es zu einer Einstellung kommt, ist vor der Beschäftigungsaufnahme noch die Arbeitserlaubnis-EU bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.
Voraussetzungen
Die Zulassung ausländischer Haushaltshilfen erfolgt ausschließlich zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Die hauswirtschaftliche Tätigkeit erfasst auch notwendige Leistungen der sozialen Betreuung und Unterstützung. Hierzu zählen beispielsweise die Motivation und Beschäftigung von Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten und Lebenssituationen sowie die Hilfe bei Alltagsverrichtungen. Auch die Zubereitung von Speisen und unterstützende Hilfeleistungen bei der Nahrungsaufnahme sind den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zuzuordnen.
Nähere Informationen unter: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Arbeitsmarktzulassung Haushaltshilfen, Villemombler Str. 76 in 53123 Bonn. Tel: 0049 228 / 713-1414, Fax: 0049 228 / 713-270-1415, E-Mail: ZAVBonn. Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de. Auch im Internet lassen sich ergänzende Angaben und die Formulare zum kostenlosen Download finden:
www.arbeitsagentur.de//Unternehmen/Arbeitskraeftebedarf/Beschaeftigung/
Auslaender/Haushaltshilfen


