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4. Januar 2010 - Alle Jahre wieder: Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten wird überprüft

Erfahrene Unternehmen wissen es bereits: bei mehr als 20 Mitarbeitern besteht die gesetzliche Pflicht, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen
Diese Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft. So werden auch jetzt ab Januar die in Frage kommenden Betriebe angeschrieben und aufgefordert, ihre Daten bis spätestens 31. März 2010 der Agentur für Arbeit zu melden. Eine Terminverlängerung ist nicht möglich.

Die zusätzlich verschickte CD-Rom, ermöglicht den Zugang in das kostenlose Bearbeitungsprogramm „REHADAT-Elan“. Das Programm bietet Tipps und Hilfestellungen und erstellt die Anzeige der Beschäftigungspflicht. Auf Wunsch wird diese direkt an die Arbeitsagentur weitergeleitet, was nicht nur Papier spart, sondern auch die Bearbeitung wesentlich beschleunigt. REHADAT-Elan kann auch im Internet unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Die Zahl der Arbeitgeber, die eine elektronische Anzeige abgeben, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, denn sind einmal die Daten hier erfasst, können diese jeweils ins nächste Jahr mitgenommen werden – damit ist die Anzeige schon fast fertig!

Wird die Anzeige schriftlich eingereicht, müssen die Arbeitgeber die amtlich bereitgestellten Vordrucke verwenden, da andere elektronisch nicht erfasst werden können.

Die Agentur für Arbeit Frankfurt am Main weist darauf hin, dass auch Unternehmen die keine Aufforderung erhalten, aber die Grenze von 20 Mitarbeitern überschritten haben, eine Meldung abgegeben müssen.

Weitere Fragen zum Anzeigeverfahren beantwortet die Agentur für Arbeit Frankfurtunter: 01801/664466*höchstens 42 ct / min.)

(* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreis