Korrektur zur Vergabenummer: 46-10-01-ARGE RMJ


Klarstellung zur öffentlichen Ausschreibung von Maßnahmen zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGBIII (Januar 2010)

Entsprechend dem Los- und Preisblatt auf Seite 41 der Vergabeunterlagen sind die Kosten einschließlich Umsatzsteuer im Angebot anzugeben.
Entgegen der jetzigen Darstellung unter Punkt B.2.8 -Umsatzsteuerregelung- bereiten die Maßnahmen zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht auf einen Beruf vor.
Eine Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 21 Bst. a) UStG kann nicht erfolgen.

Stand 09.02.2010




Änderung der Verdingungsunterlagen zu o.g. Vergabenummer:
Seite 13
Abschnitt: B.2.5 Sächliche, technische und räumliche Ausstattung, 5. Absatz


"Außerhalb der Unterrichts- und Pausenzeiten muss der Teilnehmer Gelegenheit zum Erstellen von individuellen Bewerbungsunterlagen bzw. zur Eigenrecherche haben. Dafür sind PC-Arbeitsplätze im Umfang von 30 PC - Arbeitsplätze je Standort vorzuhalten.
Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang auszustatten und müssen den o.a. Anforderungen an PC-Arbeitsplätze entsprechen."


(Vorher 25% der Teilnehmerplatzzahl)

Die Änderung wirkt sich entsprechend auf die Modulbeschreibung auf den Seiten 18 - 20 unter dem Punkt "Technische und sachliche Ausstattung (Mindestanforderungen)" aus.

Ergänzung zur o.g. Änderung


1. Es sind ca. 30 PC-Arbeitsplätze je Standort vorzuhalten. Bei der Anzahl der Standorte wird von der Mindestzahl ausgegangen. Die Mindestanzahl der Standorte beträgt 3, somit sind rund 90 PC-Arbeitsplätze vorzuhalten. Stellt der Bieter mehr Standorte zur Verfügung, werden diese 90 Plätze auf alle Standorte verteilt.

2. PC-Arbeitsplätze, die zeitweilig anderweitig für das ausgeschriebene Projekt gebunden sind -z.B. durch Kurse-, können bei dem unter Punkt 1 genannten Kontingent mit eingerechnet werden, insofern dies nicht mehr als 50% der Gesamtkapazität betrifft.

Stand 03.02.2010