Fragen zur Ausschreibung mit der Vergabenummer: 46-10-01-ARGE RMJ
Als Zuschlags- und Bindefrist wurde der 01.04.2010 festgesetzt.
Gleichzeitig soll die Maßnahme bereits zum 01.04.2010 beginnen.
Wie sollen die geforderten Räumlichkeiten rechtzeitig angemietet und vorbereitet werden?
Für die Ausschreibung wurde eine Bieterinformationsfrist bis zum 05.03.2010 gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Träger, der den Zuschlag erhalten soll über die Vergabe informiert, so dass sichergestellt ist, dass der entsprechende Bieter die räumlichen, sächlichen und technischen Voraussetzungen schaffen kann.
Unter Punkt III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit wird für Einzelbieter die Betreuung von 1250 Teilnehmer je Monat in drei aufeinanderfolgenden Monaten in einer Maßnahme gefordert. Kann anstelle der einen Maßnahme auch der Fall treten, dass von Seiten des Bieters zwei oder mehr gleichwertige Maßnahmen betreut werden, in deren Summe die o.g. Teilnehmerzahl erreicht wird?
Die vorgenannte Voraussetzung gilt für eine Maßnahme. Die Zusammenführung mehrere Maßnahmen zum Erreichen der vorgegebenen Mindestzahl ist Einzelbieter nicht möglich.
Unter A.5 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes wird ein Umfang des Konzeptes von rund 20 Seiten gefordert und angegeben, dass eine geringfügige Überschreitung nicht zum Ausschluss führt.
Was ist als geringfügige Überschreitung zu sehen?
Eine geringfügige Überschreitung der Seitenzahl 10 - 15 % ist zulässig.
Unter Punkt B.2.5 Sächliche, technische und räumliche Ausstattung werden PC-Arbeitsblätze in Höhe von 25% der Teilnehmerplatzzahl gefordert. Gleichzeitig wird in der Leistungsbeschreibung von mind. 12 PC-Arbeitsplätzen gesprochen.
Welche Angabe gilt?
Für die Durchführung der Maßnahme werden mindestens 30 PC-Arbeitsplätze je Standort gefordert.








