29. Januar 2009 - Leistungsnachweis für ALG- II Bezieher
Im Januar hat die Bundesagentur für Arbeit mit dem Versand der Leistungsnachweise über die Zeiträume und die Höhe der im Jahre 2008 bezogenen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II begonnen.
Der Versand der Leistungsnachweise (auch für die im Laufe des Jahres beendeten Leistungsfälle) wird wegen der hohen Zahl an zu erstellenden Bescheinigungen voraussichtlich Mitte April abgeschlossen sein. Bis dahin sollte von Nachfragen abgesehen werden.
Alle rentenversicherungspflichtigen Personen, das heißt in einer Bedarfsgemeinschaft gegebenenfalls auch mehrere Personen, erhalten nach dem Ende des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II von ihrem Träger automatisch einen Leistungsnachweis. Werden die Leistungen über das Kalenderjahr hinaus bezogen, wird mit dem Jahreswechsel eine Zwischenbescheinigung erstellt.
Da der Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II steuerfrei ist (§ 3 Nr. 2 b Einkommensteuergesetz) und damit nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b Einkommensteuergesetz unterliegt, erübrigt sich eine Vorlage des Leistungsnachweises beim Finanzamt.
Entsprechendes gilt auch für eine Vorlage beim Rentenversicherungsträger, da diesem die entsprechenden Daten bereits in elektronischer Form übermittelt wurden.
Die Leistungsnachweise über die Zeiträume und Höhe des Leistungsbezuges dienen daher der eigenen Dokumentation und sind gut aufzubewahren.


