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15. Juli 2008 - Beschäftigungszuschüsse für Arbeitgeber

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden mit einem besonders hohen Zuschuss gefördert, wenn dadurch Menschen mit mehreren Vermittlungs-Einschränkungen einen neuen Arbeitsplatz erhalten.

Gerade Menschen, die nur gering qualifiziert sind, möglicherweise auch noch gesundheitliche Probleme haben und vielleicht schon lange arbeitslos sind, finden sehr schlecht einen neuen Job. Dabei haben auch diese Menschen berufliche Qualifikationen und Lebenserfahrungen, die sie für einfache Jobs gewinnbringend einsetzen könnten. Vor allem entlastet man so hoch qualifizierte Mitarbeiter, die nicht durch einfachere Arbeiten aufgehalten werden.
„Viele Unternehmen müssen sich erst der Tatsache bewusst werden, dass es auch in Ihrem Betrieb Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte gibt“ so Heike Hengster von der Geschäftsführung der Rhein-Main Jobcenter GmbH (RMJ) in Frankfurt.

Seit 1. April 2008 können alle Arbeitgeber den Beschäftigungszuschuss für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige über 18 Jahren mit besonderen Vermittlungshemmnissen (JobPerspektive) beantragen. Voraussetzung der Förderung ist, dass grundsätzlich mindestens sechs Monate lang erfolglos eine aktive Vermittlung des Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt versucht worden und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.

Nach Ablauf der 24 Monate kann auch eine dauerhafte Förderung bewilligt werden.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung – beispielsweise bei der Vorauswahl der Bewerber und deren konkretem Einsatz in Ihrem Betrieb? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung der Förderleistungen und der Nachbetreuung der Bewerber? Ihre Ansprechpartner in der Arbeitsgemeinschaft RMJ helfen Ihnen gerne weiter.(PR)