Einigungsstelle
Gemäß § 45 Abs. 1 SGB II ist zwischen den Trägern der Arbeitsgemeinschaft eine gemeinsame Einigungsstelle zu bilden. Diese Einigungsstelle entscheidet, wenn die Träger abweichende Entscheidungen über die Erwerbsfähigkeit oder Hilfebedürftigkeit treffen will, oder die Krankenkasse, die bei der Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte.
Einigungsstelle der Rhein-Main Jobcenter GmbH:
Für die Rhein-Main Jobcenter GmbH befindet sich der Sitz der Einigungsstelle im Gebäude des Jobcenter Süd.
Jobcenter Süd
Geleitsstraße 25
60599 Frankfurt am Main
Tel. 069 | 21 71 34 93
Fax 069 | 59 76 91 21
E-Mail rmj-frankfurt-main.sued@arge-sgb2.de
Öffnungszeiten
Mo | Do 8.00–12.00 und 13.00-16.00
Di | Mi | Fr 8.00–12.30
Öffentliche Verkehrsmittel
S-Bahn Linien S3, S4, S5 und S6 Haltestelle Lokalbahnhof
Bus Linie 30 und 36 Haltestelle Wendelsplatz
Bus Linie 47 Haltestelle Geleitsstraße


