Antragsteller

Antrag stellen


Sie können Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiterhin müssen Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sein sowie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie gelten als hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wir im Rhein-Main Jobcenter können für Sie überprüfen, ob aufgrund Ihrer persönlichen Situation ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Wenn Sie einen Antrag bei uns stellen möchten, bitten wir Sie, uns bei Ihrem ersten Besuch folgende Unterlagen mitzubringen (dies gilt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft):

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Geburtsurkunde bei Kindern ohne eigenen Ausweis) Aufenthaltsstatus (z.B. Freizügigkeitsbescheinigung)(nur, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) Aktuelle Meldebestätigung Nachweis über eine Bankverbindung (in der Regel eine EC-Karte) Krankenversicherungskarte Sozialversicherungsausweis Rentenversicherungsnummer Mietvertrag Nachweis über Kindergeld Aktuelle Kontoauszüge der Girokonten Aktueller Nachweis über Guthaben auf Sparbüchern Aktuelle Lohnabrechnung (falls Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen)
Bei diesen Unterlagen handelt es sich um eine Aufzählung der grundsätzlich erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sind, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II und die notwendigen Zusatzblätter können Sie auf der rechten Seite herunterladen und bereits vor Ihrem Besuch bei uns zuhause vorbereiten.
Desweiteren haben Sie die Möglichkeit sich einen Musterbescheid über das Arbeitslosengeld II mit hilfreichen Kommentierungen anzusehen.



Wichtige Informationen für einen Zuzug nach Frankfurt am Main

Planen Sie einen Zuzug nach Frankfurt am Main, bitten wir Sie die Inhalte des folgenden Merkblattes zu berücksichtigen.

Merkblatt Zuzug nach Frankfurt am Main



Wichtige Informationen für Personen ohne Wohnsitz in Frankfurt am Main

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Frankfurt am Main haben oder einen Zuzug nach Frankfurt am Main planen, können Sie in der nachfolgenden Übersicht das für Sie zuständige Jobcenter finden.

Welches Jobcenter für Sie der richtige Ansprechpartner ist, orientiert sich an dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

A, B, C, D
Jobcenter Ost

E, F, G, H, I, J
Jobcenter Nord

K, L, M
Jobcenter Höchst

N, O, Ö, P, Q, S
Jobcenter West

R, T, U, Ü, V, W, X, Y, Z
Jobcenter Süd

Sie können Ihre Anfrage direkt an das Jobcenter über die Servicerufnummer, per E-Mail oder Fax richten.