Fragen zum Arbeitslosengeld II
Was ist das Arbeitslosengeld II?
Das Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert. Es ersetzt die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Damit soll das Nebeneinander von zwei verschiedenen Systemen mit unterschiedlich hohen Geldleistungen und unterschiedlichen Eingliederungsmaßnahmen beendet werden. Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten für die Sicherung ihres Lebensunterhalts Geldleistungen. Hilfebedürftig ist jemand, der nicht gemeinsam mit seiner Familie für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung (Miete und Nebenkosten), die übernommen werden.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenso haben ihre Angehörigen einen Leistungsanspruch, wenn Sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Spielt die Staatsangehörigkeit für den Arbeitslosengeld II-Bezug eine Rolle?
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten. Ausländer sind nur dann erwerbsfähig, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Personen, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind, können generell keine Leistungen erhalten.
Wie hoch sind die "Regelleistungen" beim Arbeitslosengeld II?
Die Pauschalen betragen:
für Alleinerziehende oder Alleinstehende 351 Euro
für (Ehe)Partner je 316 Euro
für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres je 211 Euro
für Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres je 281 Euro.
Hinzu kommen noch diverse Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnungseinrichtung und Behinderung.
Ein Beispiel: Beziehen beide (Ehe)Partner Arbeitslosengeld II, erhalten sie zusammen 624 Euro plus die Übernahme angemessener Wohnungs- und Heizungskosten.
Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld. Wie und wo beantrage ich Arbeitslosengeld II?
Der Antrag auf Arbeitslosengeld II wird Ihnen nicht automatisch zugesandt. Im Beendigungsschreiben Ihres Arbeitslosengeldes werden Sie auf die Antragstellung bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung hingewiesen. Dort erhalten Sie den Antrag und geben ihn ausgefüllt wieder ab.
Sollten Sie Hilfestellung beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Für allgemeine Fragen zum Antrag können Sie sich auch an die Servicenummer Ihres zuständigen Jobcenters wenden.
Bekomme ich einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn ich vorher Arbeitslosengeld bezogen habe?
Ja, es gibt eine Übergangsfrist. Der Zuschlag beträgt höchstens 160 Euro monatlich für Singles (mit Partner insgesamt höchstens 320 Euro). Je Kind erhält der Antragsteller im ersten Jahr höchstens 60 Euro/Monat. Der Zuschlag wird bis maximal zwei Jahre nach Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld gezahlt. Dieser wird im zweiten Jahr halbiert.
Wie lange wird das Arbeitslosengeld II gezahlt?
Solange Hilfebedürftigkeit und die weiteren Voraussetzungen (Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze, etc.) vorliegen. Jedoch werden die Träger die Voraussetzungen in zeitlich überschaubaren Abständen prüfen. Sie bewilligen Leistungen in der Regel für sechs Monate.
Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?
Sie erhalten die Leistungen auf Ihr Konto überwiesen. Die Scheckauszahlung der Leistungen ist in der Regel kostenpflichtig. Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie kein Girokonto eröffnen können (Vorlage einer Bescheinigung der Bank). Das Arbeitslosengeld II wird am Monatsanfang ausgezahlt. Dies gilt es z.B. bei den Mietzahlungen zu berücksichtigen.
Bekomme ich einen neuen Kühlschrank bezahlt?
Nein. Als Bezieher von Leistungen sind solche Kosten bereits in der Regelleistung berücksichtigt. Gegebenenfalls kann aber ein Darlehen in Betracht kommen. Die Gewährung eines Darlehens können Sie auch beantragen, wenn Sie zwar wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Leistungen erhalten, aber Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der Anschaffung abzudecken.
Gibt es beim Arbeitslosengeld II auch Sachleistungen oder Essensgutscheine?
Ja, es gibt Sachleistungen (z.B. Gutscheine für Möbel und Kleidungsstücke), die Sie im Bedarfsfall auf Darlehensbasis erhalten. Lebensmittelgutscheine werden grundsätzlich nicht ausgestellt; Ausnahmen können im Einzelfall insbesondere für jugendliche Leistungsempfänger gelten.
Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II, wenn ich krank bin?
Sind Sie krank, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Arbeitslosengeld II wird Ihnen zunächst weiter gezahlt; ob und ab wann ein Krankengeldanspruch besteht, entscheidet die Krankenkasse.
Wie erfahre ich, ob ich Geld bekomme?
Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Aus dem Bescheid erfahren Sie, ob, wie lange und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen. Einzelheiten können Sie dem als Anlage beigefügten Berechnungsbogen entnehmen.
Kann für Arbeitslosengeld II-Bezieher die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gefördert werden?
Gründungszuschuss erhalten nur Bezieher von Arbeitslosengeld I (SGB III). Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit in Absprache mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner (PAP) Einstiegsgeld zu erhalten.
Wenn ich als Jugendlicher ein Arbeitsangebot ablehne, was passiert dann?
Lehnen Jugendliche unter 25 Jahren eine zumutbare Arbeit ab - sei es Erwerbstätigkeit, Ausbildung, eine Eingliederungsmaßnahme oder eine Arbeitsgelegenheit - erhalten sie für drei Monate überhaupt kein Geld. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt. Natürlich werden Sie während dieses Zeitraums weiterhin beraten und betreut.
Was passiert, wenn ich angebotene Arbeiten ablehne? Kann es sein, dass ich dann gar kein Geld mehr bekomme?
Jede Ablehnung einer zumutbaren Arbeit führt dazu, dass die Regelleistung für 3 Monate um 30 % abgesenkt wird. Die Absenkung tritt mit Wirkung des Kalendermonats ein, der auf das Wirksamwerden des Bescheides, der die Absenkung der Leistung feststellt, folgt. Jede erneute bzw. weitere Ablehnung einer Arbeit zieht die gleichen Rechtsfolgen nach sich (unabhängig davon, ob eine vorherige Minderung wirksam ist oder nicht). Das kann dazu führen, dass sich mehrere Minderungszeiträume überschneiden. Die Minderungen werden bei Überschneidungen addiert, sodass es zu einer Gesamtminderung von 60, 90 und mehr Prozent kommen kann. Überschreitet die Gesamtminderung die Regelleistung (z.B. bei 4 Ablehnungen), werden die Kosten der Unterkunft und Heizung ebenfalls gemindert. Die Agentur für Arbeit kann dann in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistung oder geldwerte Leistung erbringen. Da es sich um zumutbare Arbeit handelt, liegt es im Verantwortungsbereich des Betroffenen, diese Folgen nicht eintreten zu lassen.








