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Verschiedene Fragen


Was sind Mitwirkungspflichten?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragt haben oder Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie alle Tatsachen angeben, die Einfluss auf Ihre Leistung haben und dies durch geeignete Unterlagen belegen.


Was sind Mitteilungspflichten?

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sind Sie verpflichtet, Änderungen mitzuteilen. Dies betrifft sowohl Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Heirat) als auch Änderungen im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen (z.B. Arbeitsaufnahme, Rentenbeginn). Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Änderung mitteilen müssen, wenden Sie sich an Ihren Leistungsträger. Er wird Ihnen - auch zu den erforderlichen Unterlagen - Auskunft geben.


Gibt es weiterhin die Sonderregelung für über 58-Jährige?

Grundsätzlich gilt: Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II muss Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragen. Dies kann auch eine Rente mit Abschlägen sein. Personen, die die Regelung nach § 428 SGB III in Anspruch genommen haben (im Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe-Bezuge bzw. bei Arbeitslosengeld II-Bezug diese noch bis zum 31.12.2007 in Anspruch nehmen) müssen weiterhin nur eine abschlagsfreie Rente beantragen. Zudem müssen sich diese Kunden der Arbeitsvermittlung auch nicht "zur Verfügung stellen". Bestandsschutz für die Höhe der zugrunde liegenden Leistung gewährt § 428 SGB III nicht. So ist es nicht möglich, in den beschriebenen Fällen Arbeitslosengeld II in Höhe der zuvor bezogenen Leistungen zu erbringen. Die Sonderregelung des § 428 SGB III gilt jedoch nur, wenn Sie die diesbezügliche Erklärung auch unterzeichnet haben.


Was sind "Eingliederungsleistungen"? Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft werden von einem persönlichen Ansprechpartner (PAP) betreut. Dieser unterstützt und berät Sie in allen Fragen zu Leistungen, Förderungen etc. - immer mit dem Ziel, Sie wieder in Arbeit zu bringen. Dem Ansprechpartner steht eine große Auswahl an Hilfen zur Verfügung. So können Sie z.B. Bewerbungskosten erstattet bekommen, an Trainingsmaßnahmen teilnehmen oder in eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bzw. Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Was für Ihre Integration in Arbeit notwendig und erforderlich ist, wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.


Was heißt "Fördern" und "Fordern"?

Unter "Fördern" versteht man die verschiedenen Eingliederungsleistungen, die Ihnen bei Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. "Fordern" heißt, dass Sie aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dazu gehört, dass Sie sich eigenständig um eine Arbeit bemühen und dies auch nachweisen.


Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam zwischen dem Träger der Grundsicherung und dem Hilfebedürftigen geschlossen. Sie gilt für jeweils bis zu 6 Monate. Darin ist einerseits festgelegt, was der Hilfebedürftige unternehmen muss, um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden (z.B. wieder in Arbeit kommen). Andererseits wird festgeschrieben, welche Leistungen er erhält, die dafür erforderlich sind. Das kann z.B. die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme oder an einer Arbeitsgelegenheit sein.


Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?

Fragen zum Beschei können Sie unter der im Bescheid angegebenen Telefonnummer klären. Für ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin. Unabhängig davon gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben und zu begründen. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid.


Muss ich für meine hilfebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen?

Diese Frage richtet sich grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im Rahmen des SGB II gibt es jedoch eine Vermutungsregelung, nach der im selben Haushalt lebende Verwandte oder Verschwägerte den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen, soweit sie dazu in der Lage sind.


Kann ich in Urlaub fahren?

Grundsätzlich ist durch Sie sicherzustellen, dass Sie an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Wie lange Sie sich außerhalb aufhalten dürfen, wird in der Eingliederungsvereinbarung durch Ihren Ansprechpartner fixiert. Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit beträgt im Regelfall bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr. Vor Beginn der Abwesenheit muss Ihr Ansprechpartner zustimmen. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die in einer sozialversicherungspflichtigen beschäftigung stehen bzw. die eine Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II ausüben, wird Ortsabwesenheit mindestens für die vertraglich bzw. gesetzlich zustehende Urlaubsdauer gewährt.


Wer ist zuständiger Träger der Grundsicherung?

Dies ist entweder die Agentur für Arbeit oder der kommunale Träger bzw. die von beiden eingerichtete Arbeitsgemeinschaft (ARGE).


Und wann bin ich erwerbsfähig?

Erwerbsfähig ist jemand nicht, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung aktuell oder auf absehbare Zeit (6 Monate) nicht mindestens drei Stunden täglich unter "den üblichen Bedingung des Arbeitsmarktes" arbeiten kann. Bei gesundheitlicher Leistungsfähigkeit liegt auch bei Schülern ab 15 Jahren Erwerbsfähigkeit vor.


Was bedeutet Hilfebedürftigkeit?

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann. Um diese zu beseitigen bzw. zu verringern, gehört insbesondere die Verpflichtung, zumutbare Arbeiten anzunehmen.


Was ist Sozialgeld?

Sozialgeld erhalten Personen, die selbst nicht erwerbsfähig sind, jedoch mit einem erwerbsfähigen Angehörigen in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Sie dürfen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII auf Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 18. Lebensjahr haben.