Fragen zu Arbeitsgelegenheiten
Was ist ein "1-Euro-Job"?
Unter einem "1-Euro-Job" versteht man eine Arbeitsgelegenheit, welche dem Arbeitslosengeld II-Empfänger durch den Träger der Grundsicherung angeboten wird. Diese Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse und sollen die Chancen des Einzelnen auf eine dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben erhöhen. Das Einkommen daraus wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt und stellt eine AUfwandsentschädigung dar.
Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird? Was ist zumutbar?
Die persönlichen Interessen stehen hinter den Interessen der Allgemeinheit. Daher müssen Sie grundsätzlich jede Art von Arbeit annehmen, zu der Sie in der Lage sind - auch Minijobs. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lohn untertariflich oder unterhalb des ortsüblichen Entgelts liegt. Natürlich sind "sittenwidrige" Arbeitsbedingungen von diesem Gebot ausgenommen. Als sittenwidrig gilt der Lohn, der ca. 30 Prozent unter dem jeweiligen Branchenniveau liegt. Zudem darf durch den Job die künftige Ausübung seiner Arbeit nicht erschwert werden. Es gibt noch weitere Ausnahmen: Beispielsweise die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren, d.h. eine angebotene Arbeit wäre nicht zumutbar.
